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Neue Regeln für die Ökobilanzierung von Baumaterialien und -produkten

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Was sich mit Version 8.1 der KBOB/ecobau-Bilanzierungsregeln ändert

Unternehmensbereich: Nachhaltigkeit & Kreislaufwirtschaft | Bauprodukthersteller | Ökobilanzierung

Nachhaltigkeit & Kreislaufwirtschaft

Die überarbeitete Version 8.1 der Bilanzierungsregeln bringt wesentliche Anpassungen für die Ökobilanzierung von Baumaterialien und -produkten. Neben neuen Hintergrunddaten und zusätzlichen Umweltindikatoren werden auch Anforderungen an Zirkularitätskennwerte und die Datenqualität erweitert.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Neue Hintergrunddaten: Die bisherigen Hintergrunddaten werden durch die neue Datenbank des Bundesamts für Umwelt (BAFU) ersetzt.
  • Erweiterte Umweltindikatoren: Die Anforderungen orientieren sich an der neuen Bauproduktenverordnung.
  • Neue Zirkularitätsindikatoren: Zusätzlich werden Kennwerte wie der Anteil an Sekundärrohstoffen, der Anteil erneuerbarer Rohstoffe und die Recyclingeffizienz erfasst.
  • Neue Anforderungen an Betonhersteller: Für Betonsorten wird eine externe Fremdüberwachung eingeführt.
  • Modul D wird Pflicht: Potenziale ausserhalb der Systemgrenze müssen künftig berücksichtigt und ausgewiesen werden.

Was bedeutet das für Hersteller?

Mit den neuen Anforderungen steigen die Ansprüche an Datenqualität, Nachvollziehbarkeit und Nachweise. Insbesondere Hersteller von Baumaterialien und -produkten sollten deshalb bestehende Datensätze frühzeitig prüfen und auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Die Anpassungen bieten gleichzeitig die Möglichkeit, Umwelt- und Zirkularitätsdaten umfassender zu erfassen und für Produktentwicklung, Kommunikation und nachhaltiges Bauen nutzbar zu machen.

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